Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hausordnung

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Aus- und Weiterbildungsangebote sowie für alle erbrachten Dienstleistungen des Elektro-Ausbildungszentrum Zentralschweiz EAZ oder der EAZ Service AG, nachfolgend allgemein EAZ genannt.
  2. In allen von Bund, Kantonen und Berufsverbänden reglementierten Aus- und Weiterbildungsangeboten haben die übergeordneten Richtlinien (z.B. Bildungsverordnungen, Wegleitungen und Prüfungsreglemente) ihre Gültigkeit und sind Bestandteil dieser AGB.
  3. Überdies gelten alle schulinternen und bildungsgangspezifischen Richtlinien und Weisungen des EAZ (z.B. Prüfungsreglemente).

2. Angebot und Ausschreibung

  1. Der Inhalt der angebotenen Aus- und Weiterbildungsangebote richtet sich nach der im Zeitpunkt der Anmeldung aktuellsten Ausschreibung des EAZ.
  2. Änderungen bezüglich Inhalt und Organisation des Angebotes (z.B. Bildungsinhalte, Lehrpersonen, Zeit, Dauer oder Ort des Angebotes) bleiben jederzeit vorbehalten.

3. Anmeldung

  1. Die Anmeldung für ein Aus- und Weiterbildungsangebot erfolgt schriftlich mittels den offiziellen Anmeldeformularen, in der Regel digital über unsere Homepage.
  2. Die Anmeldung ist verbindlich.
  3. Die Anmeldungen werden der Reihenfolge ihres Eingangs entsprechend berücksichtigt. Es können spezifische Teilnahmevoraussetzungen definiert werden.
  4. Das Ausfüllen aller Pflichtfelder im Anmeldeformular ist obligatorisch. Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt und zur Verbesserung retourniert werden.
  5. Mit der Angabe aller erforderlichen Daten (Ausfüllen aller Pflichtfelder) und dem Einreichen der Anmeldung erfolgt automatisch die Zustimmung zur Erstellung eines EAZ-Kundenlogins.
  6. Die Kundendaten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
  7. Die Abklärung sowie die Einhaltung der Zulassungsbedingungen zu eidgenössischen Prüfungen (Berufsprüfungen BP und Höhere Fachprüfungen HFP) oder anderen Zertifikatsprüfungen liegen in der Verantwortung der Teilnehmenden.
  8. Das EAZ bestätigt die Anmeldung nach Erhalt per E-Mail oder in einer anderen geeigneten Form.

4. Entscheid über Durchführung

  1. Mit der Anmeldung zu einem Aus- oder Weiterbildungsangebot besteht kein Anspruch auf die Durchführung.
  2. Aus- und Weiterbildungsangebote werden nur bei genügend Anmeldungen durchführt. Das EAZ behälts sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen.
  3. Über eine Verschiebung oder Absage eines Aus- und Weiterbildungsangebotes wird spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist informiert.

5. Teilnahmebestätigung

  1. Nach Ablauf der Anmeldefrist informiert das EAZ über die Durchführung des Aus- und Weiterbildungsangebotes.
  2. Teilnehmende, die zu einem Aus- und Weiterbildungsangebot zugelassen werden, erhalten zu diesem Zeitpunkt die definitive Aufnahmebestätigung und alle notwendigen Informationen zum Start das Bildungsangebotes.
  3. Erfolgt eine Absage aufgrund eines nicht durchgeführten Kurses, wird mit den Teilnehmenden vereinbart, ob eine Umbuchung auf einen nachfolgenden Kurs erfolgt oder die Anmeldung storniert wird.
  4. Erfolgt ein negativer Zulassungsentscheid, kann bei der Abteilungsleitung innerhalb von 30 Tagen schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

6. Kosten und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in der jeweiligen Kursausschreibung publizierten Kurskosten, Semester- und Prüfungsgebühren sowie Schulmaterialgelder.
  2. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Semester-, Prüfungsgebühren und das Schulmaterialgeld jederzeit anzupassen.
  3. Kursgebühren sind im Voraus (vor Kurs bzw. Semesterbeginn) zu bezahlen.
  4. Es gilt in der Regel eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
  5. Kursteilnehmer*innen von mehrsemestrigen Bildungsgängen werden Kursgebühren in der Regel semesterweise in Rechnung gestellt. Über den Zeitpunkt der Fakturierung von Prüfungsgebühren und Schulmaterialgelder befindet die Schulleitung.
  6. Muss ein Bildungsangebot infolge besonderer Umstände nach Zustellung der Teilnahmebestätigung abgesagt werden, werden bereits bezahlte Gebühren vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
  7. Das EAZ ist berechtigt, seine Aufwendungen im Mahnwesen an den säumigen Teilnehmenden weiter zu verrechnen. Betreibungsrechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

7. Abmeldung, Austritt oder Ausschluss

  1. Eine Abmeldung von einem Aus- und Weiterbildungsangebot ist immer mit schriftlicher Begründung an die gleiche Stelle im EAZ zur richten, an welche die Anmeldung erfolgt ist.
  2. Erfolgt eine Abmeldung vor dem offiziellen Anmeldeschluss, hat dies keine Kostenfolge.
  3. Erfolgt eine Abmeldung nach dem offiziellen Anmeldeschluss aber noch vor Kursstart, wird den Teilnehmenden ein Unkostenbeitrag von CHF 100.- in Rechnung gestellt.
  4. Ab Kursstart sind die gesamten Kursgebühren geschuldet.
  5. Erfolgt eine Abmeldung bei einem mehrsemestrigen Bildungsgang nach Erhalt der definitiven Aufnahmebestätigung aber vor dem Start, wird eine Gebühr in der Höhe von 25% der gesamten Semestergebühren (inkl. Prüfungsgebühr und Schulmaterialgeld) in Rechnung gestellt. Erfolgt eine Abmeldung erst nach dem Start des mehrsemestrigen Bildungsgangs, wird die gesamte Gebühr des laufenden Semesters geschuldet.
  6. Das Austrittsbegehren während eines laufenden, mehrsemestrigen Bildungsganges muss spätestens einen Monat vor Semesterbeginn des nächstfolgenden Semesters (spätestes 30. Juni für Semesterstart August und 31. Dezember für Semesterstart Februar) in schriftlicher Form und mit Begründung der Abteilungsleitung eingereicht werden. In diesem Fall entsteht keine weitere Kostenfolge. Wird das Austrittsbegehren erst nach dieser Frist eingereicht, werden die Gebühren des nächstfolgenden Semesters vollumfänglich geschuldet.
  7. Die Schulleitung behält sich das Recht vor, Teilnehmende in begründeten Fällen von einem Bildungsangebot auszuschliessen. Ein Kursausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn Kursgelder nicht rechtzeitig bezahlt werden.

8. Rechte und Pflichten

Die Teilnehmenden eines Aus- und Weiterbildungsangebots verpflichten sich zur vollständigen Teilnahme am Präsenzunterricht. Vorhersehbare Abwesenheiten sind Kursleitenden oder der Abteilungsleitung rechtzeitig mitzuteilen.

Die Schulleitung behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen Kursteilnehmende mit oder ohne Kostenfolge vom Kursbesuch auszuschliessen.

9. Haftung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Das EAZ haftet nicht für Unfälle, die sich während eines Aus- und Weiterbildungsangebotes oder auf dem Hin- oder Rückweg ereignen. Auch bei Sachbeschädigungen und Diebstähle wird nicht gehaftet. Das EAZ gewährleistet, dass bezüglich Infrastruktur und Gerätschaften die notwendigen Branchenstandards bezüglich Qualität und Arbeitssicherheit eingehalten werden. Fahrlässig verursachte Schäden an der Infrastruktur oder Gerätschaften können Teilnehmenden in Rechnung gestellt werden.

10. Gültigkeit

Mit der Anmeldung für eine unserer Dienstleistungen oder der Bestellung eines Angebots gelten diese AGB und alle weiteren Reglemente und Richtlinien als akzeptiert. Sie gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand Horw. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.

12. Inkrafttreten

Diese AGB gelten ab 16. März 2022. Sie ersetzen alle bisherigen Ausgaben.

EIT.zentralschweiz
Elektro-Ausbildungszentrum Zentralschweiz EAZ